Ganzheitliche Beratung von Frauen für Frauen

Was muss ich wissen?

Vorsorge in der Gynäkologie

Bei Fragen rund um das Thema Vorsorge sind wir gerne für Sie da!

Vorsorgeleistungen

In der Vorsorge stehen uns Frauen Vorsorgeleistungen zu, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden. Doch welche sind das? Hier erfahren Sie mehr dazu!

Allgemein gilt das:
Bei der gynäkologischen Vorsorge geht es um Früherkennung von Krankheiten, die durch ein Gespräch (Anamnese), die Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust, das Abtasten der Brust und Untersuchung der inneren Geschlechtsorgane sowie die Zytologie (Untersuchung eines Zellabstriches vom Gebärmuttermund) erfolgt.

In Abhängigkeit vom Alter gestaltet sich
die gesetzliche Vorsorge wie folgt:

Bis 24 Jahre:

  • Untersuchung des Urins auf Chlamydien 1x/Jahr als sogenanntes Screenings

 

Ab 20 Jahren:

  • Gespräch über Beschwerden, mögliche Risikofaktoren, Verhütung, Zyklus, Impfstatus
  • Untersuchung der Geschlechtsorgane durch Anschauen und Abtasten
  • Zellabstrich vom Muttermund (Zytologie)
  • Der Zellabstrich, sogenannter Pap-Test, wird 1x/Jahr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt

 

Ab 30 Jahren:

  • Ansehen und Abtasten der Brustdrüsen und der dortigen Lymphknoten

Zusätzlich kommen nun folgende Untersuchungen dazu:

  • Co-Testung (Zellabstrich und HPV-Test)
  • Auf den Co-Test haben Frauen ab dem Alter von 35 Jahren alle 3 Jahre als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch

Zusätzlich kommen nun folgende Untersuchungen dazu:

Mammografiescreening

  • Frauen werden automatisiert durch die Screeningeinheiten alle 2 Jahre per Brief eingeladen
  • Untersuchung des Stuhlganges auf Blut bis zum 55. Lebensjahr 1x/Jahr
  • Alternativ Darmspiegelung bei familiärer Belastung

Zusätzlich zu der Vorsorge ab 35 Jahren kommt folgende Untersuchung dazu:

  • Darmspiegelung (Koloskopie)
    Alternativ weiter Untersuchung des Stuhlgangs auf Blut alle 2 Jahre

Genaueres lässt sich auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses nachlesen:

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Vorsorge kann mehr!

Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge sind nicht alle Untersuchungen beinhaltet.
Dennoch werden diese durchaus ergänzend empfohlen. Die Kosten für diese IGeL-Leistungen müssen Patientinnen dann selbst tragen. Nur in Ausnahmefällen zahlt die Krankenkasse. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es hier nicht.

Welche Zusatzuntersuchungen gibt es? Hier erfahren Sie mehr!

Die Ultraschalluntersuchung liefert auch in der Krebsvorsorge wichtige zusätzliche Informationen, insbesondere bevor Symptome entstehen. So lassen sich frühzeitig Veränderungen an den Eierstöcken (z.B. Zysten oder Tumorbildungen) oder an der Gebärmutter (z.B. Myome oder schwerwiegende Veränderungen der Schleimhaut) erkennen.
Der Ultraschall der weiblichen Brust ist eine schmerzlose und unschädliche Untersuchungsmethode, die im Rahmen der Früherkennung von Brustkrebs große Bedeutung hat. Gerade bei dichtem Brustdrüsengewebe, Patientinnen mit hohem Risiko oder Krebsangst oder bei Kontraindikationen für eine Mammografie hat der hochauflösende Ultraschall gegenüber der Mammographie Vorteile und kann eine wichtige ergänzende Befunde sichern. Die Deutsche Gesellschaft für Senologie empfiehlt die sonographische Untersuchung der Brust zusätzlich zur Tastuntersuchung spätestens ab dem 40. Lebensjahr.

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gehört neben der Zytologie (Pap-Test) auch der Test auf Humane Papillomviren (HPV-Test) zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung gehören. Durch HPV-Infektionen können über Jahre Krebsvorstufen (Zellveränderungen) entstehen. Wenn Zellveränderungen zuverlässig, möglichst frühzeitig erkannt und schonend behandelt werden, muss kein Krebs entstehen und i.d.R. auch kein Folgeschaden durch eine OP.

Aktuell erhalten Frauen ab dem 35. Lebensjahr eine Kombination aus Pap- und HPV-Test , der alle 3 Jahre von den Krankenkassen übernommen wird. Die jährliche klinische Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales und der Brust bei Frauen bleibt unverändert 1x im Jahr erhalten!

Wie sicher ist das Verfahren?

Der konventionelle Pap-Test stellt keine besonders sichere Methode dar wie wissenschaftliche Daten belegen. Der Pap-Test bietet eine Sensitivität (Sicherheit, die Kranken unter den Kranken zu erkennen) von nur 20-35%. Das bedeutet, dass von 100 Frauen mit Auffälligkeiten diese bei 20 bis 35 Frauen erkannt werden. Anders ausgedrückt: Bei 65 bis 80 Frauen von 100 Kranken werden die Auffälligkeiten nicht erkannt.
Dennoch ist diese Methode seit 2007 die Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und somit für Frauenärzte verpflichtend bei der Vorsorge für Patientinnen der gesetzlichen Krankenkassen.

Gibt es etwas, das ich für mich tun kann?

Neben der Möglichkeit weiterhin einen Zellabstrich im jährlichen Intervall vorzunehmen lässt sich die Sicherheit der Methode erhöhen durch die Anwendung der Dünnschicht-Zytologie und der
S-Pap® Methode. Diese bieten nämlich eine wesentlich höhere Sensitivität (76 bis über 91%).

Was ist S-Pap?

Die S-Pap® Untersuchung basiert auf der Dünnschichtzytologie.
Der Abstrich selbst wird zuerst wie bei der konventionellen Methode entnommen, allerdings für die Befundung modern aufbereitet: Statt die Zellen von Spatel und Bürste direkt auf den Objektträger aufzustreichen, werden die Zellen in einer Flüssigkeit ausgewaschen und darin aufbewahrt. So können die Zellen später im Labor besser und sicherer bearbeitet werden. Dieses Vorgehen ist nur eine von insgesamt 10 zertifizierten Maßnahmen, um die Sicherheit der Befunde zu erhöhen. Weitere sind beispielsweise die computergestützte Vorbefundung, die Doppelbefundung und Fallkonferenzen bei Auffälligkeiten.

Genaueres lässt sich auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses nachlesen:

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